Gemeinden an der Kandare? FDP warnt davor, sich ins Bockshorn jagen zu lassen.
Straßenbeitragssatzung und Entschuldungsfonds sind zwei Wortungetüme, die auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben. Aber auf den zweiten Blick schon.
Der Kreis Offenbach, am höchsten verschuldet unter allen hessischen Landkreisen, finanziert sich, indem er seine Kommunen auspresst, denen selbst das Wasser bis zum Halse steht. Als (staatliche) Aufsicht muss der Landrat darauf achten, dass die 13 Städte und Gemeinden ihre Schulden reduzieren. Das geht über Stellenabbau, Streichung sozialer und kultureller Leistungen, Schließung und Verkauf von Einrichtungen und - durch die Aufforderung, Grund- und Gewerbesteuern zu erhöhen, Gebühren nach oben anzupassen und zu verlangen, dass angemessene Straßenbeiträge von den Haus- und Grundbesitzern zu erheben sind, wenn Gemeindestraßen grunderneuert werden müssen. Gegen letzteres haben sich einige kreisangehörige Gemeinden bisher gesperrt, weil sie die Bemessungsregeln – wie Straßenfront, Geschossflächenzahl, Fälligkeit – für ungerecht hielten. So geschehen in Langen, Dreieich, Dietzenbach, Rodgau und anderswo.
Jetzt weist der Regierungspräsident in Darmstadt den Landrat an, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen. Welche Sanktionen kann der Chef der Kreisverwaltung verhängen? Er könnte den Gemeinden die Genehmigung ihres Haushaltes verweigern, mit der Folge, dass dort möglicherweise Investitionen unterbleiben, die zum Abbau der Schulden beitragen würden. Wodurch er die Städte und Gemeinden tiefer in den Ruin triebe...
Jedoch es gibt Hoffnung: Die Landesregierung ist aktuell dabei, per Gesetz einen mit drei Milliarden Euro ausgestatteten sogenannten Entschuldungsfonds zu gründen, der den praktisch insolventen Kommunen - das wären bei uns Dreieich und Dietzenbach – hilft, ihre Altschulden zu tilgen und Zinslasten abzubauen.
So weit, so schlecht. Wie zu hören ist, soll in das Gesetz hineingeschrieben werden, dass nur die Städte und Gemeinden einen Zuschuss erwarten können, die mit ihren Steuern und Gebühren ein Stück über dem hessischen Landesdurchschnitt liegen und (Achtung !) entsprechende Abgaben aufgrund einer Straßenbeitragssatzung einziehen. Ein Schelm, der Böses dabei denkt und nachschlägt, was im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung über die Kommunale Selbstverwaltung steht.
Wie ist hierzu die Rechtslage?
• § 28,2 Grundgesetz lautet:
Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenhei¬ten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
• § 137,3 Verfassung des Landes Hessen regelt:
Das Recht der Selbstverwaltung der Gemeinden wird den Gemeinden und Gemeindeverbänden vom Staat gewährleistet.
Mit Grüßen
Artus W. Rosenbusch