Änderungsantrag zur Drucksache 16/1462/10 Dietzenbach, den 04.02.2010
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der Antrag des Magistrats zur Auflösung des Rechnungsprüfungsamtes
(RPA) der Kreisstadt Dietzenbach wird zurückgestellt.
2. Das RPA wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung als ihrer
gesetzlichen Auftraggeberin gem. §130 HGO im Rahmen eines
quantitativen wie qualitativen Produkt-/Leistungsvergleichs zur
vorliegenden „Groben Einschätzung der Prüfungstage“ durch das
Kreis-RPA darzulegen, welche Gründe für einen Verbleib der RPAFunktion
bei der Kreisstadt Dietzenbach sprechen.
3. Die Stadtverordnetenversammlung wird über den Verbleib des RPA
nach Vorlage des Berichts zu 2. Schnellstmöglich beraten und entscheiden,
so dass evtl. durch eine Redelegation des RPA an den
Landkreis zu erzielende Aufwandsersparnisse schnellstmöglich realisiert
werden können.
Begründung:
1. Die vom Magistrat vorgestellte Begründung für eine bereits kurzfristige Aufwandsersparnis
durch umgehende Redelegation der RPA-Funktion an den
Kreis kann nicht überzeugen:
1a) Dem RPA wird eine Personalstelle A12 mit 105 T€ p.a. zugerechnet, obwohl
dieser Mitarbeiter (MA) dem RPA lediglich für 7 Monate (09/2009-
03/2010) zugewiesen wurde, bevor sie ab 04/2010 in den FB 20 umgesetzt
wird. Insofern ist die Entlastung des RPA um diesen Aufwand keine
Ersparnis als Folge der Auflösung des RPA.
1b) Die beim RPA geführte Sachbearbeiterstelle EG9 ist zwar mit einem Jahresaufwand
von 79 T€ beim RPA ausgewiesen. Tatsächlich ist diese MA
jedoch nicht für das RPA im Einsatz sondern seit 01/2010 dem FB Finanzen
zugeordnet. Insoweit entsteht bei Fortsetzung dieses Zustands ebenfalls
keine finanzielle Entlastung durch Auflösung des RPA.(Das Problem,
bis zum Ausscheiden der stv. Amtsleiterin zum 15.6.2012 ggfls. rechtzeitig
eine Nachfolgerin aufzubauen, wäre nach erfolgter Versetzung der
hierfür eigentlich vorgesehenen MA zu gegebener Zeit zu lösen)
1c) Aus den Darlegungen zu 1a) und 1b) folgert, dass die vom Magistrat behaupteten
Personaleinsparungen für 2010 in Höhe von 159 T€ (brutto)
gegenüber einem Dienstleistungsaufwand durch das Kreis-RPA von 90 T€
mit einem Ersparnissaldo von 69 T€ sachlich unzutreffend ist. Tatsächlich
entsteht für den Fachbereich 20 aus der Übernahme der A12-Stelle ein
Mehraufwand von 26 T€ (105 T€ ./. 79 T€). Im übrigen dürfte der StelSeite
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Datum: 05.02.2010
leninhaber grundsätzlich Anspruch auf einen amtsentsprechende Funktionseinsatz
nach A 12 haben und nicht dauerhaft auf eine Stelle nach A 10
eingesetzt werden wollen.
1d) Die durch eine Übernahme der RPA-Amtsleiterin durch den Kreis für das
Jahr 2011 ff. zu erwartende Ersparnis betrüge gemäß der bisherigen Aufwandsprojektion
15 T€ p.a.
1e) Eine tatsächlich die Grundsatzerwägung ‚Ja-Nein‘ für ein eigenes RPA
herausfordernder Ersparnisaspekt stellt sich somit erst für das Kalenderjahr
2015/16 im Zusammenhang mit dem Beginn der Altersteilzeit für die
stv. Amtsleiterin EG11 in der Größenordnung von 60 T€ p.a. Diese Frist
lässt ausreichend Zeit für eine Überprüfung der Beibehaltung der RPAFunktion,
soweit nicht schon der RPA-Bericht zu Beschlussvorschlag 2.
sowie die Beratung zu Beschlussvorschlag 3. Entscheidungsgrundlagen
hierfür liefern.
2. Auch die Darstellung der RPA zugeordneten Sachkosten entbehren einer gewissen
Plausibilität. Im Haushaltsansatz 2009 war für das RPA (Produkt
01111-09) einschließlich der zum Planungszeitpunkt noch beim RPA angesiedelten
Controlling-Funktion (2,5 Personalstellen) Aufwendungen für Sach-und
Dienstleistungen von 22 T€ budgetiert. In der Aufwandsübersicht zur Begründung
des Hauptantrages (Anlage 1) sind jetzt für die verbliebene 2-
Personen-RPA-Funktion Sachkosten in Höhe von 31 T€ angegeben, so dass
sich die Frage stellt, mit welcher Sorgfalt die Budgets ermittelt werden bzw.
worden sind.
3. Die Feststellung des Magistrats, dass für das RPA z.Zt. ein Jahresaufwand
von 350 T€ anfällt, ist – unter Berücksichtigung der Feststellungen zu TZ 1.
und 2. – unzutreffend. Tatsächlich fällt für das RPA mit seinen effektiv 2 MA
ein Jahresaufwand von ‚nur‘ 165 T€ an, so dass sich die Ersparnisdiskussion
auf einem erheblich niedrigeren Aufwandsniveau bewegt, als bisher vermittelt.
FDP|ÖDP Fraktion
Artus W. Rosenbusch