Grundsteuerfestsetzung für die doppelstöckigen Tiefgaragen (TG) in der Werner-Hilpert-Strasse

Berichtsantrag an den Magistrat Dietzenbach, den 15. Februar 2010

Grundsteuerfestsetzung für die doppelstöckigen Tiefgaragen (TG) in der Werner-Hilpert-Strasse

1. Trifft es zu, dass bei den doppelstöckigen Tiefgaragen der Häuser in der Werner-Hilpert-Strasse (gegenüber dem Kreishaus) bei der Festsetzung der Grundsteuer zumindest die 2. TG-Ebene vergessen wurde?
Ergänzung:
Lt. uns vorliegenden Unterlagen handelt es sich vorrangig um die Garagen in der 2 TG-Ebene.

2. Und, wenn ja, wieviel Grundsteuer ist der Kreisstadt Dietzenbach durch die fehlerhaften Bescheide verloren gegangen?

FDP|ÖDP Fraktion
Artus W. Rosenbusch


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