Wie wird der Rechtsanspruch für Kinderbetreuung der unter dreijährigen Kinder bis zum Jahr 2013 organisiert und finanziert?

Anfrage
Wir bitten den Magistrat um einen Bericht:
Wie wird der Rechtsanspruch für Kinderbetreuung der unter dreijähri-gen Kinder bis zum Jahr 2013 organisiert und finanziert?
Darzulegen ist ein Ausbauplan für die Kindertagespflege, geteilt nach
 städtischen
 kirchlichen und
 privaten
Krabbelgruppen und dem Ausbau des Tagesmütter-Systems.

Begründung:
Mit dem Kinderförderungsgesetz wird der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab dem ersten Geburtstag ab dem 1. August 2013 festgeschrieben. Das Betreuungsangebot durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) für Kinder unter drei Jahren ist deutlich auszubauen.
Bei der aktuellen Finanzsituation sehen wir keine Perspektive, die hierdurch entstehenden Ausgaben im Dietzenbacher Haushalt darzustellen.


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