Antrag : Kommunale Verfassungsbeschwerde ausloten

Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Städtetag Möglichkeiten einer kommunalen Verfassungsbeschwerde auszuloten.
Es geht darum, im Benehmen mit der Stadtverordnetenversammlung eine Überprüfung des Kommunalen Finanzausgleichs herbeizuführen.
Dabei ist aufzuzeigen, dass die vom Land Hessen veranlassten Entwicklungsmaßnahmen
den Haushalt der Kreisstadt Dietzenbach in einer Weise belasten, dass die Kommunale Selbstverwaltung praktisch außer Kraft gesetzt ist.
Begründung
Das verfassungsrechtlich gebotene MindestmaÑ der Kommunalen Selbstverwaltung
ist bei der Stadt Dietzenbach nicht mehr gewÄhrleistet.


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