FDP kritisch zum Verwaltungshandeln bei der Aufhebung des Kinder-Waldspielplatzes Knabenborn

Die Dietzenbacher FDP hat sich eingehend mit den Umständen befasst, die im Februar des Jahres zur Beseitigung des Waldspielplatzes ‚Knabenborn’ am südlichen Rand des Wohngebietes Hexenberg geführt haben. Nach Studium der Aktenlage und Befragung der an diesem Vorgang beteiligten Personen und Sachverständigen ist die FDP zu folgendem Ergebnis gekommen:

Das auf ein TÜV-Gutachten (09/2008) gestützte Verwaltungshandeln ist zwar formalrechtlich nicht zu beanstanden, doch ist einzuwenden, dass die angesichts des offensichtlichen Missverhältnisses zwischen Gefährdungsursache und Gefahrenabwehrmaßnahme trotzdem unkritisch und widerspruchslos durchgeführte Rückbaumaßnahme als unbillig und gegen die übergeordnete Interessenlage von Bürgern dieser Stadt bewerten werden muß.

Die im Wissen um den inhaltlichen Zusammenhang zwischen den beiden Spiel-plätzen „Wendehammer“ (Betonspielplatz) und „Knabenborn“ (Naturspielplatz) ohne jegliche Vorabinformation an die Spielplatz-IG Hexenberg durchgeführte Rückbaumaßnahme belegt ein Negativbeispiel für einen unsensiblen Umgang seitens der Verwaltung gegenüber dem ‚Souverän’ Bürger.

Zur Heilung des eingetretenen Schadens im Vertrauen der betroffenen Familien auf Fürsorge und Rücksichtnahme seitens der Stadtverwaltung und der sie tragenden Politikverantwortlichen sieht die FDP Dietzenbach folgende Optionen:

1. Die Stadt bekundet gegenüber der IG Hexenberg sowie im Interesse der Förderung der Attraktivität des Einzugsgebietes Hexenberg für junge Familien ihre Bereitschaft zur Reaktivierung des Waldspielplatz Knabenborn, indem sie die vom TÜV gestellte Forderung auf „Einfriedung“ des als „tiefen Wasserlauf“ und damit Gefahrenherd eingestuften Bachlaufs (IST-Wassertiefe geringer als 10 cm) ggfls. gutachtlich angreift und auf Korrektur dahingehend dringt, dass der Bachlauf keine Einfriedung im Sinne DIN 18034 (1999-12) 5.2. erfordert.

2. Bei Erfolg dieser Intervention stellt die Stadt einen neuen Antrag an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Offenbach zur Erreichung eines Bescheides gemäß Genehmigung vom 11.08.2004. (Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde ist formal ein neuer Antrag zu stellen)

3. Soweit die Stadtverwaltung aus eigenem ‚Antrieb’ nicht bereit ist, die Initiative zu 1. und 2. zu ergreifen, könnte dieser Mangel durch einen interfraktionellen Antrag aus der SVV dahingehend geheilt werden, dass der Magistrat von der SVV beauftragt wird, den mit dem Verwaltungshandeln im Stadtgebiet Hexenberg angerichteten ‚Schaden’ (Verschlechterung der Spielbedingungen für Kinder...trotz Neubau des Spielplatzes ‚Wendehammer’!!) durch Wiedereinrichtung des Waldspielplatzes zu beseitigen.


Einzelheiten der Bestandsaufnahme siehe Anlage.


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