Den „Schwarzen Peter“ haben alle Hausbesitzer, deren Strasse noch nicht auf Vordermann gebracht wurde!
Wie bereits früher gemeldet, hat die FDP Dietzenbach auf ihrer Website wöchentlich eine jeweils aktuelle „Frage der Woche“ … Dieses Mal lautet sie:
Fast zwei Jahrzehnte haben die Dietzenbacher Kommunalpolitiker so eine Art "Klientel-Politik" gemacht, nämlich ihren Wählern = Bürgern, die ein Häusle haben, rechtswidrig die Straßenanliegergebühren erlassen, um gute Wahlergebnisse zu erzielen (und auch ihren eigenen Parteimitgliedern, die ein Haus haben, entgegen zu kommen). Also hat man egoistisch gehandelt ... zu Lasten der Städtischen Finanzen.
Unser Ex-Bürgermeister Stefan Gieseler sagt zurecht: „Das war ein Risiko, mit dem das Parlament bewusst gespielt hat. Wäre die Satzung immer an-gewendet worden, gäbe es keine Ungleichbehandlung. Es gibt keine Gleich-heit im Unrecht. Sofern einer Glück gehabt hat, bedeutet dies nicht, dass al-len anderen auch das Glück einer nicht angemessenen Behandlung widerfährt. Im Übrigen liegt es an der Stadt, eine Abgrenzung zwischen einer grundlegenden Sanierung und einer angemessenen Reparatur zu treffen. Wenn sie regelmäßig ihre Straßen repariert und instand hält, kann es keine grundlegenden Sanierungen mit Straßenbeitragsgebühren geben.“
Welche Folgen hat „Das Urteil des Darmstädter Verwaltungsgerichts bezüglich der Straßenbeitragssatzung, wonach die Stadt bei Grundsanierungen Gebühren von Anliegern kassieren soll“.
Artus W. Rosenbusch, Pressesprecher und Schatzmeister der FDP wie auch Fraktionsvorsitzender der FDP|ÖDP sieht das so: „Gebühren nicht erheben .. sowas kann man machen, wenn man mehr Geld in der Kasse hat als man pro Jahr ausgeben muss. Sobald aber die Gemeindekasse weniger einnimmt als an Finanzmitteln benötigt wird, um die städtischen Pflichtaufgaben und die als unabdingbar betrachteten freiwilligen Leistungen zu bezahlen, geht das nicht mehr. Dann muss man dort Gebühren erheben, wo dies vorgeschrieben ist. Da beißt nun mal keine Maus einen Faden dran ab.“
Jetzt ist das Kind im Brunnen. 17 Jahre lang wurden Straßen ausgebessert und grunderneuert, ohne dass die Anlieger zur Kasse gebeten wurden. Diejenigen, die in den auf Vordermann gebrachten Straßen wohnen, haben das große Los gezogen, denn nachträglich kann die Stadt nicht mehr das Geld einfordern. Und alle anderen, deren Straßen inzwischen mehr als reparaturbedürftig sind, haben die andere Karte gezogen. Denn sie werden nun veranlagt und müssen zum Teil vierstellige Beträge bezahlen, wenn ihre Straße in Angriff genommen wird.
Das ist ungerecht! Kein Zweifel. Aber die Richter haben gesprochen und Recht geht nun mal vor Klientelschmuserei.
Jetzt gibt es einen Trick, den ganz Pfiffige ausgetüftelt haben: "Wir gehen in Revision. Das wird noch ca. zwei Jahre dauern, bis dann entschieden wird: „Ihr müßt die Anrainer belasten!“ Und in den zwei Jahren machen wir auf Kosten aller Bürger die jetzt am schlimmsten daliegenden Straßen."
Auch das ist verwerflich! Denn alle Straßen kann man auch in zwei Jahren nicht super auf Vordermann bringen, wenn eh kein Geld in der Kasse ist. Also wird man schauen, welche man bevorzugt und die flott auf Allgemein¬kosten machen ... und wieder werden dann in 2012 Leute berechtigt auf die Straße gehen und schimpfen wie die Rohrspatzen, weil ihre Straße nicht mit repariert wurde und sie dann aber endgültig zur Kasse gebeten werden und sich an den Kosten beteiligen müssen.